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Triathlon News
 07.07.2010
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Asics TEAM: DTU-Verbandsgericht entscheidet für Witten
„Gerechtigkeit siegt“

Die Chancen des Asics TEAM Witten auf den Titel des Deutschen Mannschaftsmeisters im Triathlon sind zu Beginn dieser Woche enorm gestiegen. Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU) entschied, dass die Disqualifikation von Thomas Springer im ersten Saisonrennen in Gladbeck aufgehoben werden muss.
„Gerechtigkeit siegt“, jubelte Teamleiter Richard Gutt, nachdem ihm die frohe Botschaft aus Frankfurt zugekommen war. „Das ist definitiv ein Grund zum Feiern und eine Entscheidung, die nicht nur für uns als Mannschaft, sondern auch für den gesamten Sport positiv ist.“ Denn nun muss Springers ursprünglich erzielte Zeit in die Wertung eingehen.
Diesem war bei seinem Debüt im Dress des Asics TEAM Witten beim Gladbecker Grand Prix Sprint beim ersten Wechsel ein Schuh auf dem Rad abgefahren worden. Mit nur einem Schuh absolvierte er die Radstrecke und kam nach dem Lauf mit der insgesamt zehntschnellsten Zeit des Tages ins Ziel. Hier wurde er von einem Kampfrichter der DTU disqualifiziert, weil er mit seiner „Teil-Barfuß-Fahrt“ gegen die Sportordnung verstoßen habe. Konsequenz dieser Strafe war, dass er als Letzter seines Laufes gewertet wurde und zudem eine Zeitstrafe von 30 Sekunden erhielt.
Fristgerecht legten Verein und Sportler Protest gegen diese Entscheidung ein und haben nun beim Verbandsgericht einen großen Erfolg erzielt. Zwar hatte die DTU das Resultat aufrecht erhalten, weil sie die Disqualifikation durch das Barfußfahr-Verbot in der Sportordnung gedeckt sah und zudem argumentierte, dass gegen eine Tatsachenentscheidung eines Kampfrichters kein Einspruch möglich sei.
Aber diesen beiden Aspekten widersprach das Verbandsgericht ebenso wie der Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses. Die Richter sehen die Vorgaben der Sportordnung als nicht eindeutig an und finden keine einheitliche Linie bei der Definition von „Verboten“ und den Kriterien für eine Disqualifikation.
Da Springers Schuhverlust von einem Kampfrichter beobachtet wurde, der Sportler aber weder darauf hingewiesen noch verwarnt wurde, wertete das Gericht das verhängte Strafmaß als unangemessen und hob es entsprechend auf. Hinsichtlich der Einspruchmöglichkeit gegen eine Tatsachenentscheidung mahnt das Urteil abschließend grundsätzliche Züge des Rechtsstaats an.
Nun bleibt abzuwarten, wie die neue Wertung des ersten Bundesliga-Rennens aussehen wird. Offiziell liegt diese noch nicht vor. Doch sicher dürfte sein, dass Thomas Springer mit seiner Einschätzung richtig liegt: „Das Asics TEAM Witten ist wieder im Titelrennen.“ kub


TTW: NRW-Liga-Wettkampf in Saerbeck am 04.07.10

Seit dieser Saison werden auf der olympischen Distanz Zeitstrafen (beispielsweise wegen unerlaubten Windschattenfahrens) in Höhe von 4 Minuten statt wie bisher 2 Minuten vergeben. Dies wird von vielen Athleten begrüsst, da der unfaire Wettbewerbsvorteil durch Windschattenfahren (=Drafting), bei dem der Athlet bis zu 30% Kraft einspart, mit einer 2-Minutenstrafe als zu mild angesehen wurde, da durch die geringere Beinbelastung beim Radfahren deutlich bessere Laufresultate zu erzielen sind.
"Drafting lohnt sich nicht" - Für die NRW-Ligamannschaft des TTW wurde diese Regelung in Saerbeck zum Stolperstein, da sowohl Hardy Dinklage, als auch Daniel Mehring jeweils eine Zeitstrafe erhielten und damit viele Plätze verloren und im Gesamteinlauf nach hinten zurückfielen. So wäre Daniel Mehring beispielsweise 27. statt 44. geworden und Hardy Dinklage käme ohne die Zeitstrafe auf Platz 41 statt 57. Mit einem straffreien Lauf wäre der 4. Platz in der Teamwertung möglich gewesen.
In der Gesamttabelle der NRW-Liga rangiert der TTW nun auf Platz 9 im guten Mittelfeld. MDC

 

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